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Zum Klimaschutz verpflichtet? Dieser Richterspruch hat weltweite Folgen

6:22
 
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Der internationale Klima- und Umweltschutz kommt politisch gerade kaum voran. Die Ergebnisse der diesjährigen Weltklimakonferenz in Baku sind umstritten. Ein UN-Plastikabkommen kommt nicht zustande. Es zeigt sich einmal mehr: In politisch und wirtschaftlich angespannten Zeiten haben es Umwelt- und Klimaschutz besonders schwer. Ein Weg, der möglicherweise erfolgreicher ist, als politische Konferenzen ist der juristische. In Den Haag befasst sich der Internationale Gerichtshof mit dem internationalen Klimaschutz. Beauftragt von der UN-Vollversammlung, soll das Gericht ein Rechtsgutachten erstellen und zwei Fragen klären: Inwieweit sind Staaten zum Klimaschutz verpflichtet? Und: Inwieweit müssen Staaten für die Folgen des Klimawandels geradestehen, den sie durch unterlassenen Klimaschutz mit verursacht haben? Dazu hören die Richter von heute an zunächst Vertreterinnen und Vertreter von fast 100 Staaten und einem Dutzend Organisationen.

Historisch: Höchstes UN-Gericht befasst sich mit Klimaschutz

Dass sich das höchste UN-Gericht mit dem Klimaschutz befasst, wurde im Vorfeld als "historisch" bezeichnet. Zurecht, findet Hermann Ott. Er war bis Anfang des Jahres Leiter des deutschen Büros der Umweltrechtsorganisation ClientEarth. "Es ist das erste Mal, dass der internationale Gerichtshof über die Pflichten der Staaten in Bezug auf den Klimaschutz etwas sagt." So könne der internationale Gerichtshof feststellen, dass es eine Rechtspflicht zur Vermeidung von Treibhausgasen gibt. Dass also die Verunreinigung der Atmosphäre durch Treibhausgase eine Rechtsverletzung darstelle.
"Im besten Fall wird anerkannt, dass die Anreicherung der Atmosphäre mit Treibhausgasen eine Verschmutzung darstellt, dass das die Rechte von Staaten verletzt, aber auch die von Menschen."

Quelle: Hermann Ott, Experte für internationeles Umweltrecht

Daraus resultiere vor allem für Industriestaaten die Verpflichtung, Treibhausgase senken zu müssen, aber auch Schäden wieder gutzumachen, so Ott. Inwieweit auch Klimaflüchtlinge von einer Rechtssprechung profitieren könnten, erklärt Ott im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Pascal Fournier.
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Historisch: Höchstes UN-Gericht befasst sich mit Klimaschutz

Dass sich das höchste UN-Gericht mit dem Klimaschutz befasst, wurde im Vorfeld als "historisch" bezeichnet. Zurecht, findet Hermann Ott. Er war bis Anfang des Jahres Leiter des deutschen Büros der Umweltrechtsorganisation ClientEarth. "Es ist das erste Mal, dass der internationale Gerichtshof über die Pflichten der Staaten in Bezug auf den Klimaschutz etwas sagt." So könne der internationale Gerichtshof feststellen, dass es eine Rechtspflicht zur Vermeidung von Treibhausgasen gibt. Dass also die Verunreinigung der Atmosphäre durch Treibhausgase eine Rechtsverletzung darstelle.
"Im besten Fall wird anerkannt, dass die Anreicherung der Atmosphäre mit Treibhausgasen eine Verschmutzung darstellt, dass das die Rechte von Staaten verletzt, aber auch die von Menschen."

Quelle: Hermann Ott, Experte für internationeles Umweltrecht

Daraus resultiere vor allem für Industriestaaten die Verpflichtung, Treibhausgase senken zu müssen, aber auch Schäden wieder gutzumachen, so Ott. Inwieweit auch Klimaflüchtlinge von einer Rechtssprechung profitieren könnten, erklärt Ott im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Pascal Fournier.
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