EuGH-Urteil belegt nach ProAsyl: Tausenden syrischen Kriegsdienstverweigern wurde zu Unrecht Asylfolgeantrag verweigert
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Bereits 2020 hatte in einem von ProAsyl begeleiteten Verfahren der EuGH bejaht, das bei syrischen Kriegsdienstverweigerungen eine starke Vermutung gebe, dass sie politisch verfolgt werden. Nun bejaht der EuGH erneut bei einem vom VG Sigmaringen vorgelegten Verfahren auch das ein Asylfolgeantrag gestellt werden kann, wegen einer neuen Rechtslage durch den 2020 Beschluß. Das verweigerten das BAMF und die Gerichte beharrlich die aus der Militärdienstverweigerung und drohender politischen Verfolgung auch nur ernsthaft zu prüfen.
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