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Vorsicht, Kunde! – Google ignoriert Sachmangel bei neuem Handy

41:28
 
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Der Verbraucherschutz-Podcast der c’t

In dieser Episode des c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ dreht sich alles um ein kaputtes Handy.

Bei einem Pixel-Smartphone löst sich nach kurzer Zeit die Kameraabdeckung vom Gerät. Das gemäß IP67 wasserdichte Handy verliert dadurch offenbar seinen Schutz und es dringt Wasser ein. Dies stellt Google auch bei einer Geräteinspektion fest, doch statt ein Austauschgerät zu schicken oder das Pixel-Phone zumindest zu reparieren, versucht Google dem Kunden den schwarzen Peter zuzuschieben. Dabei zeigt das Handy von der abgefallenen Kameraabdeckung abgesehen keine äußeren Schäden.

Im Podcast besprechen Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion und Rechtsanwalt Niklas Mühleis, welche Möglichkeiten Kunden haben, wenn ein Händler derart mauert. Außerdem klären sie folgende Fragen:

Was bedeuten die IP-Schutzklassen beim Smartphone und wie entstehen sie? Wann sollten Kunden auf Nacherfüllung bestehen, welche Rechte haben sie in solchen Fällen und wie fordert man dieses Recht am besten ein?

Niklas weist darauf hin, dass man das defekte Gerät auch dann zur Verfügung stellen muss, wenn sich der der Händler dagegen sperrt, dass ein Sachmangel vorliegt. Urs erläutert, wie sich das Smartphone gegen Datenverlust schützen lässt, bevor man es einsendet. Die großen Hersteller haben hierfür den Reparatur- beziehungsweise Wartungsmodus vorgesehen. Der setzt allerdings voraus, dass das Smartphone noch ein Bild zeigt.

Warum IP-Schutzklassen zwar im Labor entstehen müssen und wann ihr frühestens selbst euer defektes Gerät reparieren solltet, besprechen wir ebenfalls im Podcast.

Der Fall Torsten R.: Google verweigert Gewährleistung bei Smartphone

c't-Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!

IP-Schutzklassen: Das steckt hinter IP67, IP5X und Co.

Grundlegende Gesetze:

Beweislastumkehr innerhalb der Gewährleistungsfrist: §477 BGB

Sachmangel an Geräten: §434 BGB

Das Recht auf Nacherfüllung: §439 BGB

**Reparatur- bzw. Wartungsmodus: **

Pixel-Smartphones in den Reparaturmodus versetzen

Samsung-Smartphones in den Wartungsmodus versetzen

iPhones oder iPads für den Service vorbereiten

Huawei-Smartphones in den Wartungsmodus versetzen

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16 jaksoa

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Bei einem Pixel-Smartphone löst sich nach kurzer Zeit die Kameraabdeckung vom Gerät. Das gemäß IP67 wasserdichte Handy verliert dadurch offenbar seinen Schutz und es dringt Wasser ein. Dies stellt Google auch bei einer Geräteinspektion fest, doch statt ein Austauschgerät zu schicken oder das Pixel-Phone zumindest zu reparieren, versucht Google dem Kunden den schwarzen Peter zuzuschieben. Dabei zeigt das Handy von der abgefallenen Kameraabdeckung abgesehen keine äußeren Schäden.

Im Podcast besprechen Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion und Rechtsanwalt Niklas Mühleis, welche Möglichkeiten Kunden haben, wenn ein Händler derart mauert. Außerdem klären sie folgende Fragen:

Was bedeuten die IP-Schutzklassen beim Smartphone und wie entstehen sie? Wann sollten Kunden auf Nacherfüllung bestehen, welche Rechte haben sie in solchen Fällen und wie fordert man dieses Recht am besten ein?

Niklas weist darauf hin, dass man das defekte Gerät auch dann zur Verfügung stellen muss, wenn sich der der Händler dagegen sperrt, dass ein Sachmangel vorliegt. Urs erläutert, wie sich das Smartphone gegen Datenverlust schützen lässt, bevor man es einsendet. Die großen Hersteller haben hierfür den Reparatur- beziehungsweise Wartungsmodus vorgesehen. Der setzt allerdings voraus, dass das Smartphone noch ein Bild zeigt.

Warum IP-Schutzklassen zwar im Labor entstehen müssen und wann ihr frühestens selbst euer defektes Gerät reparieren solltet, besprechen wir ebenfalls im Podcast.

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IP-Schutzklassen: Das steckt hinter IP67, IP5X und Co.

Grundlegende Gesetze:

Beweislastumkehr innerhalb der Gewährleistungsfrist: §477 BGB

Sachmangel an Geräten: §434 BGB

Das Recht auf Nacherfüllung: §439 BGB

**Reparatur- bzw. Wartungsmodus: **

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