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035: Hochzeitsfotos – Was darf ich als Hochzeitspaar alles damit machen? // Hochzeitsliebe Podcast

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Hochzeitsliebe Podcast Urheberrecht Hochzeitsfotos Fotos Copyright Instagram Facebook Episode 035

E035: In der heutigen Folge spreche ich über das Urheberrecht und darüber was man alles mit den Fotos als Hochzeitspaar machen darf.

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Inhalt:

Die meisten Menschen gehen davon aus, dass sie mit ihren Bildern, welche sie beim Fotografen haben machen lassen, tun und lassen können, was sie möchten. Nur wenige wissen, dass dem nicht so ist, aufgrund des Urheberrechtes.

Rein rechtlich gesehen, überlässt der Fotograf dem Kunden “nur” ein Nutzungsrecht für die Bilder, aber sie gehören ihm nicht. Das ist zumindest die Theorie, doch zum Glück sieht die Praxis da anders aus und diese Angelegenheit wird selten so streng gehandhabt.

Doch um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man mit seinem Fotografen sprechen. Dieser kann einem genau sagen, was man mit den Bildern machen darf und was nicht. Oftmals wird dies auch in einem Vertrag festgehalten, welcher von Fotograf zu Fotograf variieren kann. In diesem Vertrag wird meistens alles Wichtige festgehalten und der Kunde weiß somit ganz genau was er mit den Bildern machen darf und wo er sie beispielsweise veröffentlichen/zeigen kann und vor allem, wie und ob er die Bilder verändern darf.

Daher sprecht am besten mit eurem Fotografen und klärt dieses ab, dann kann man ohne schlechtes Gewissen, seine Bilder zu einem schönen Wandbild wie z.B. einer Leinwand umwandeln oder sie in sozialen Netzwerken hochladen und öffentlich machen.

Mehr vom Hochzeitsliebe Podcast?

Wenn du mehr über meinen Podcast oder mich erfahren möchtest, dann besuche doch einfach meine Seite:

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Zeitgleich gibt es bei Facebook auch eine Gruppe in der du Fragen stellen kannst, Vorschläge für Themen für den Podcast oder einfach mir ein Feedback da lassen kannst:

Um keine Folge zu verpassen könnt ihr

Music: Jason Shaw

Der Beitrag 035: Hochzeitsfotos – Was darf ich als Hochzeitspaar alles damit machen? // Hochzeitsliebe Podcast erschien zuerst auf Timo Raab | Business & Hochzeiten.

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Rein rechtlich gesehen, überlässt der Fotograf dem Kunden “nur” ein Nutzungsrecht für die Bilder, aber sie gehören ihm nicht. Das ist zumindest die Theorie, doch zum Glück sieht die Praxis da anders aus und diese Angelegenheit wird selten so streng gehandhabt.

Doch um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man mit seinem Fotografen sprechen. Dieser kann einem genau sagen, was man mit den Bildern machen darf und was nicht. Oftmals wird dies auch in einem Vertrag festgehalten, welcher von Fotograf zu Fotograf variieren kann. In diesem Vertrag wird meistens alles Wichtige festgehalten und der Kunde weiß somit ganz genau was er mit den Bildern machen darf und wo er sie beispielsweise veröffentlichen/zeigen kann und vor allem, wie und ob er die Bilder verändern darf.

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